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   BVerwG, 20.12.2021 - 4 A 6.21 (4 A 4.21)   

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BVerwG, 20.12.2021 - 4 A 6.21 (4 A 4.21) (https://dejure.org/2021,56834)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2021 - 4 A 6.21 (4 A 4.21) (https://dejure.org/2021,56834)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - 4 A 6.21 (4 A 4.21) (https://dejure.org/2021,56834)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.09.2021 - 4 A 4.21

    Klage gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2021 - 4 A 6.21
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 23. September 2021 - 4 A 4.21 - wird verworfen.

    Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 23. September 2021 - 4 A 4.21 - wird verworfen.

  • BVerwG, 22.05.2014 - 4 A 1.14

    Anspruch auf rechtliches Gehör hinsichtlich der UVP-Pflicht des Vorhaben nach dem

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2021 - 4 A 6.21
    Gerichtliche Entscheidungen, die in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom erkennenden Gericht geändert werden können, sind nicht mit außerordentlichen, nicht gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung angreifbar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 A 1.14 - juris Rn. 12 und vom 4. Januar 2021 - 7 VR 9.20 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20

    Anhörungsrüge gegen Beschluss BVerwG 7 VR 7/20

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2021 - 4 A 6.21
    Gerichtliche Entscheidungen, die in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom erkennenden Gericht geändert werden können, sind nicht mit außerordentlichen, nicht gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung angreifbar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 A 1.14 - juris Rn. 12 und vom 4. Januar 2021 - 7 VR 9.20 - juris Rn. 11).
  • BGH, 19.10.2022 - RiZ 2/16

    Offensichtliche Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche

    Die auf die Ausführungen des Senats unter I., II. und V. der Gründe seines Beschlusses vom 22. Juni 2022 gestützte Anhörungsrüge der Antragstellerin ist gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 4 Satz 1 VwGO auf ihre Kosten als unzulässig zu verwerfen, weil sie das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO schon nicht in einer den Anforderungen der § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO genügenden Weise darlegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 2013 - 5 B 36.13, juris Rn. 2 und vom 20. Dezember 2021 - 4 A 6.21, juris Rn. 2).

    § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a ZPO regeln abschließend, unter welchen Voraussetzungen Entscheidungen des Senats auf entsprechende Rüge nachträglich geändert werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 2 BvR 1872/21, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 A 6.21, juris Rn. 5).

  • BGH, 19.01.2023 - RiZ 2/16

    Verwerfung der Anhörungsrüge; Antrag auf Berichtigung des Protokolls der

    Die von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 23. Juli 2022 erhobene Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 4. Juli 2022, durch den ihr Antrag auf Berichtigung des Protokolls der mündlichen Verhandlung vom 1. März 2022 zurückgewiesen worden ist, ist gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 4 Satz 1 VwGO auf Kosten der Antragstellerin als unzulässig zu verwerfen, weil das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO schon nicht in einer den Anforderungen der § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO genügenden Weise dargelegt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 2013 - 5 B 36.13, juris Rn. 2 und vom 20. Dezember 2021 - 4 A 6.21, juris Rn. 2).

    § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a VwGO regeln abschließend, unter welchen Voraussetzungen gerichtliche Entscheidungen auf entsprechende Rüge nachträglich geändert werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 2 BvR 1872/21, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 A 6.21, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 11 CS 22.661

    Taxifahrer als Beauftragte zum Führen eines Fahrtenbuchs

    Gerichtliche Entscheidungen, die wie der vorbezeichnete Beschluss in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom erkennenden Gericht geändert werden können, sind nicht mit außerordentlichen, nicht gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung angreifbar (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2021 - 4 A 6.21 - juris Rn. 5; B.v. 4.1.2021 - 7 VR 9/20 - juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).
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